Gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeitregelungen
Lenk und Ruhezeiten
Wir freuen uns, dass Sie eine Busreise unternehmen oder einen Bus anmieten möchten, um mit Ihrer Schulklasse, Ihrem Verein oder einer anderen Organisationen einen Tagesausflug oder eine mehrtägige Fahrt zu unternehmen!
Sie haben sich nicht nur für ein sehr bequemes, sondern auch für das umweltfreundlichste und sicherste Verkehrsmittel entschieden.
Seit dem 11. April 2007 ist eine europäische Verordnung in Kraft getreten, die die maximal möglichen Einsatzzeiten für das Fahrpersonal regelt.
Bereits beim Planen der Reise achten wir darauf, dass unsere Busfahrer/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einhalten.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten dienen Ihrer Sicherheit. Die Verordnung enthält einen erweiterten Haftungstatbestand in Bezug auf die Einhaltung der Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Tagesruhezeit und Wochenruhezeit sowie der Lenkzeitunterbrechung.
Bitte beachten Sie, dass auch Sie als Reiseveranstalter, Auftraggeber, sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die EG-Sozialvorschriftenverordnung verstoßen.
Auch Vereine sowie Veranstalter von Lesereisen oder Schüler- und Klassenfahrten können für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften sowie für evtl. daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Der Strafenkatalog sieht als Mindeststrafe 500,- € vor.
Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt
Nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. (Eine Aufteilung der Pause in einen Teil von 15 Minuten und im Anschluss von 30 Minuten innerhalb bzw. unmittelbar nach der Lenkzeit ist ebenfalls zulässig) Pro Tag sind zweimal wöchentlich maximal 10 Lenkstunden zulässig, an den anderen Tagen beträgt die Lenkzeit 9 Stunden.
Die Einsatzzeit des Fahrers pro Tag (Tagesschicht) darf maximal 15 Stunden betragen (Wenn während der Einsatzzeit eine ununterbrochene Pause von mind. 3 Stunden eingelegt wurde). Die An- und Abfahrtzeiten sind in die Einsatzzeit mit einzurechnen.
Mindestens 11 Stunden müssen als ununterbrochene Ruhezeit nach einer Tagesschicht eingelegt werden. Nach 6 Einsatztagen müssen mindestens 24 Stunden als ununterbrochene Ruhezeit eingelegt werdenInnerhalb von zwei Wochen muss der Fahrer eine Wochenruhezeit von 45 Stunden einlegen.
Bitte beachten Sie auch, das Ihr Busfahrer nach seinem persönlichen Empfinden die Pausen bestimmen sollte, um Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel zu bringen.
Gerne planen wir Ihren gewünschten Reise- oder Fahrtverlauf unter Berücksichtigung der Vorschriften.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage